Das Schuljahr freiwillig wiederholen

Manche Kinder konnten zu Hause im Lockdown nicht gut lernen. Oder sie haben viel vergessen.
Deshalb hat der Senat hat eine neue Regel (Verwaltungsvorschrift) gemacht.

Eltern können einen Antrag stellen: Mein Kind soll das Schuljahr 2020/21 freiwillig wiederholen.
Die Eltern müssen begründen: Warum soll mein Kind die Klasse wiederholen?
Danach gibt es ein Beratungsgespräch mit den Lehrer*innen.
Wenn die Eltern dann entscheiden: „Mein Kind soll das Schuljahr 2020/21 freiwillig wiederholen.“, dann passiert das so.

Für wen gilt das?
– Für die Schüler*innen der Klasse 3-6
Warum nicht für Klasse 1+2?
– Die Schüler*innen aus Klasse 1 und 2 können die ersten 3 Schuljahre sowieso in 4 Jahren machen. Dafür müssen die Eltern keinen Antrag stellen.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
13.04.2021

Wenn Sie Fragen haben, dann fragen Sie die Klassenlehrer*innen.

Hier finden Sie die neue Regel (Verwaltungsvorschrift) zum „Freiwilligen Wiederholen des Schuljahres 2020/21“ ganz ausführlich: Freiwillige_Wiederholung_im_SJ_202122