Manche Kinder konnten zu Hause im Lockdown nicht gut lernen. Oder sie haben viel vergessen.
Deshalb hat der Senat hat eine neue Regel (Verwaltungsvorschrift) gemacht.
Eltern können einen Antrag stellen: Mein Kind soll das Schuljahr 2020/21 freiwillig wiederholen.
Die Eltern müssen begründen: Warum soll mein Kind die Klasse wiederholen?
Danach gibt es ein Beratungsgespräch mit den Lehrer*innen.
Wenn die Eltern dann entscheiden: „Mein Kind soll das Schuljahr 2020/21 freiwillig wiederholen.“, dann passiert das so.
Für wen gilt das?
– Für die Schüler*innen der Klasse 3-6
Warum nicht für Klasse 1+2?
– Die Schüler*innen aus Klasse 1 und 2 können die ersten 3 Schuljahre sowieso in 4 Jahren machen. Dafür müssen die Eltern keinen Antrag stellen.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
13.04.2021
Wenn Sie Fragen haben, dann fragen Sie die Klassenlehrer*innen.
Hier finden Sie die neue Regel (Verwaltungsvorschrift) zum „Freiwilligen Wiederholen des Schuljahres 2020/21“ ganz ausführlich: Freiwillige_Wiederholung_im_SJ_202122